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Rang | Fundstelle | |
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Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0403,
Preußen (Finanzwesen) |
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Kommunalverband und Hauptträger der Selbstverwaltung ist der Kreis (s. Kreisordnung.) Den Kreisen sind neben dem Besteuerungsrecht noch besondere Dotationen und gewisse Einkünfte überwiesen (Gesetze vom 30. April 1873 und 8. Juli 1875). Die Städte über
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3% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0187,
von Kreislauf des Blutsbis Kreisverfassung |
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.
Kreisverfassung, im modernen Staatswesen diejenige Verwaltungseinrichtung, bei welcher die Zusammenfassung der Gemeinden in Bezirke oder Kreise (Kommunalverbände) nicht nur die Bedeutung einer politischen Einteilung zum Zweck der innern
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3% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0357,
Preußen (Kommunalverwaltung) |
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, provinzielle Eigentümlichkeiten berücksichtigender Gesetze nach und nach in der Weise angeschlossen, daß die Kreis- und die Provinzialordnung gleichzeitig zur Einführung gelangten. Kommunalverbände mittlerer Ordnung mit Korporationsrechten zur
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3% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0165,
von Vervinsbis Verwaltung |
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und die Überwachung ihrer Amtsführung; 5) die innere V., welche Lorenz v. Stein als »die Verwendung der Macht und der Mittel des Staats für die Förderung des Einzelnen in seinen individuellen Lebensverhältnissen« definiert. In den Kreis dieser innern
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0188,
von Kreisverfassungbis Kreittmayr |
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konstituiert, während in verschiedenen Thüringer Staaten keine Kreis- oder Bezirksversammlungen, sondern lediglich Bezirks- oder Kreisausschüsse, in Reuß ältere Linie ein Landesausschuß, existieren. In Bayern wird der Kommunalverband des Distrikts
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2% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0713,
von Kreislauf des Stoffsbis Kreisordnung |
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der Stimmungsbilder gewesen zu sein. Ein von Clara Wieck erfundenes Thema durchzieht die «Kreisleriana», und in den «Jugendbriefen» nennt sie Schumann ausdrücklich die Hauptperson in der Komposition.
Kreislinie, s. Kreis (geometrisch).
Kreismikrometer
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2% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0472,
von Wegeordnungbis Wegerecht |
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und Kommunalverbände nicht ausreichen, haben Staat, Provinz oder Kreis Beihilfen zu gewähren. In Frankreich, woselbst früher das System der Wegefronen (corvées) übel berüchtigt war, sind durch das Straßengesetz vom 21. Mai 1836 die Naturalleistungen
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2% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0361,
Braunschweig (Handel, Staatsverfassung und Verwaltung) |
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der Selbstverwaltung in acht mit Korporationsrechten versehene Kreiskommunalverbände eingeteilt, und zwar besteht der Kreis B. aus drei Kommunalverbänden (Stadt B., Riddagshausen-Vechelde und Thedinghausen), wogegen die übrigen fünf Kreise je einen Kommunalverband
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2% |
Meyers →
7. Band: Gehirn - Hainichen →
Hauptstück:
Seite 0064,
von Gemblouxbis Gemeinde |
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treten die Kommunalverbände höherer Ordnung hinzu, wie sie sich insbesondere in der preußischen Dreiteilung in Provinz, Bezirk und Kreis darstellen (s. Kreis). Auch zur Ausübung der Ortspolizei bestehen in Preußen besondere Gemeindeverbände, indem
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2% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0090,
von Dotalenbis Dottores |
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Einnahmen des Staats unter Übertragung gewisser Ausgabeverpflichtungen den Gemeinden oder Kommunalverbänden überwiesen werden. Dahin gehören z. B. das preußische Gesetz vom 30. April 1873, betreffend die D. der Kreis- und Provinzialverbände, und das dazu
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0429,
von Provinzialbis Provision |
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, Westfalen, Rheinlande und Schleswig-Holstein in Kraft gesetzt. Hiernach bildet jede Provinz einen mit den Rechten einer Korporation ausgestatteten Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten. Für diesen Zweck ist der Provinzialverband
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2% |
Meyers →
10. Band: Königshofen - Luzon →
Hauptstück:
Seite 0185,
Kreis |
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185
Kreis.
einen Peripheriewinkel. Derselbe ist halb so groß als der Zentriwinkel AOB, der auf demselben Bogen steht. Mithin sind alle Peripheriewinkel über demselben Bogen einander gleich, und jeder Peripheriewinkel über dem Halbkreis ist ein
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2% |
Meyers →
13. Band: Phlegon - Rubinstein →
Hauptstück:
Seite 0358,
Preußen (Rechtspflege, Kirchenverwaltung) |
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und Landesausschusses wahrgenommen. Für den Kommunalverband der Provinz Hessen-Nassau sind die Vorschriften über die Einsetzung eines Provinzialausschusses und eines Landesdirektors bisher nicht in Kraft getreten. Für die Provinz Posen besteht noch ein
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2% |
Brockhaus →
13. Band: Perugia - Rudersport →
Hauptstück:
Seite 0484,
von Provinzialhilfskassenbis Provinzialordnung |
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19. Mai 1889 geschaffen worden. Zur ursprünglichen P. erging eine Novelle unterm 22. März 1881.
Nach der P. bildet jede Provinz einen mit Korporationsrechten ausgestatteten Kommunalverband zur Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten, vertreten
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1% |
Brockhaus →
1. Band: A - Astrabad →
Hauptstück:
Seite 0639,
Anhalt (Verkehrswesen. Verfassung und Verwaltung) |
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Ballenstedt 326,76 4855 28 857 88
^[Tabellenende]
^[Leerzeile]
Die Kreise bilden nach der Kreisordnung von 1870 Kommunalverbände mit den Rechten einer Korporation, der die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten und das Besteuerungsrecht zusteht. Ähnlich
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0871,
von Bezettenbis Bezoar |
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Bezeichnung "Kreis" besteht. Die bayrischen Kreise (Regierungsbezirke) dagegen bezeichnen die Provinzen des Landes. Sie zerfallen in Verwaltungsdistrikte, welche Bezirksämtern unterstellt sind. In Sachsen bildet jede Amtshauptmannschaft
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0663,
von Kirchhellenbis Kleinbahnen |
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16 für den Betrieb mit Pferden
bestimmt sind. Von den (57+129) 186 K. sind 133 Gesellschafts- (meist Aktien-)Unternehmen; bei 35 Bahnen sind Kommunalverbände, meist Kreise, Unternehmer. Die
Provinzialverbände haben sich die Förderung des
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0215,
von Stadtältesterbis Stadtlohn |
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, betreffend die Teilung der schwarzburgischen Länder, geschlossen.
Stadtkreis, in Preußen der besondere Kreis- und Kommunalverband, welchen die sogen. großen Städte, d. h. diejenigen, welche mit Ausschluß der aktiven Militärpersonen mindestens
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0150,
von Veronikabildbis Verpflegungsstationen |
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einen lokalen, bezirks-, kreis-, ortspolizeilichen Charakter, indem sie z. B. von den Organen der Selbstverwaltung für einen Kommunalverband (Kreis-, Bezirks-, Amtsverordnungen) erlassen werden. Endlich enthalten manche Verfassungsurkunden auch
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1% |
Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0408,
Gewerbesteuer (Das neue preußische Gesetz vom 24. Juni 1891) |
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in einem Mittelsatz festgestellt, den die Gewervtreibenden dieser Art im Durchschnitt als G. aufbringen müssen. Der Mittelsatz wird also mit der Zahl der Gewerbtreibenden des Veranlagungsbezirks (der Städte in den drei ersten Abteilungen, des Kreises
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1% |
Brockhaus →
5. Band: Deutsche Legion - Elekt[...] →
Hauptstück:
Seite 0464,
von Dotationbis Douai |
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und anderer deutschen Staaten an die Kommunalverbände der Kreise und Provinzen zur Einrichtung oder Erweiterung der Selbstverwaltung gegeben worden (preuß. Gesetz vom 30. April 1873 und 8. Juli 1875).
Dotationspflicht, die Pflicht, eine Aussteuer (dos
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1% |
Brockhaus →
8. Band: Gilde - Held →
Hauptstück:
Seite 0417,
Großbritannien und Irland (Heerwesen. Flotte. Verwaltung) |
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Kommunalverwaltung. Dieselbe ist jetzt hauptsächlich in den Händen der County Councils (s. d.) für die ländlichen Kreise und der Borough Councils (s. Municipal Corporations) für die größern Städte. Die Justices of the Peace (s. d.) haben noch
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1% |
Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0132,
Hessen-Nassau |
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die beiden Regierungsbezirke je einen selbstän-
digen Kommunal- (Bezirks-) und Landarmenver-
band; der ehemalige Kommunalverband der Stadt
Frankfurt a. M. issdemjenigen des Reg.-Bez. Wies-
baden einverleibt worden. Das Institut der Amts-
vorsteher
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1% |
Brockhaus →
16. Band: Turkestan - Zz →
Hauptstück:
Seite 1052,
von Zwangsbewegungenbis Zwangsjacke |
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Hirnschenkels, der Brücke) eintreten. Hierher gehören die Reitbahn- oder Manègebewegung, bei der das verletzte Tier unausgesetzte Bewegungen in der Peripherie eines Kreises ausführt; die Wälz- oder Rollbewegung, wobei es sich beständig um seine Längsachse
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1% |
Meyers →
2. Band: Atlantis - Blatthornkäf[...] →
Hauptstück:
Seite 0172,
von Automatischbis Autonomie |
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aufgehört hat, eine fließende Quelle des Rechts zu sein, so ist auch die A. der Gemeinden von der modernen Gesetzgebung mehr und mehr absorbiert worden. Gleichwohl besteht auch noch heutzutage das Recht der A. der Gemeinden und andrer Kommunalverbände
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1% |
Meyers →
3. Band: Blattkäfer - Chimbote →
Hauptstück:
Seite 0660,
von Bürgermeistereibis Burggraf |
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den Bürgermeistern gewisser Städte an sich oder auf Grund landesherrlichen Ernennung einen Sitz in der Landesvertretung ein.
Bürgermeisterei, in der Rheinprovinz und in Westfalen ein aus mehreren Landgemeinden zusammengesetzter Kommunalverband
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1% |
Meyers →
5. Band: Distanzgeschäft - Faidh[...] →
Hauptstück:
Seite 0004,
von Distributivgenossenschaftenbis Disziplinargewalt |
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man eine Einheit nehmen muß, um die nächsthöhere oder mindere Ordnung zu erhalten.
Distributivgenossenschaften, s. Genossenschaften.
Distrikt (lat.), Bezirk, Unterabteilung einer Provinz, eines Kantons etc. In Bayern zerfallen die Kreise
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Meyers →
9. Band: Irideen - Königsgrün →
Hauptstück:
Seite 0985,
von Kommissionshandelbis Kommunalschule |
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Kommunalamt, Kommunalbeamte, s. v. w. Gemeindeamt, Gemeindebeamte; Kommunallasten, Kommunalabgaben, s. v. w. Gemeindelasten, Gemeindeumlagen; Kommunalverfassung, s. v. w. Gemeindeverfassung; Kommunalverbände, die Vereinigung der Gemeinden
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1% |
Meyers →
14. Band: Rüböl - Sodawasser →
Hauptstück:
Seite 0845,
von Selbstverlagbis Seldschukken |
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Kirchspiele, Armenverbände, Grafschaften). So wird in Preußen nach der Kreisverfassung (s. d.) und nach der Provinzialverfassung (s. d.) die Verwaltung unter staatlicher Autorität durch die Gemeinden und durch die Kommunalverbände (Amtsbezirke
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1% |
Meyers →
15. Band: Sodbrennen - Uralit →
Hauptstück:
Seite 0103,
von Spargelbis Sparkassen |
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Geldsummen zu ermöglichen und hierdurch den Spartrieb in weitern Kreisen des Volkes zu pflegen und zu fördern. Dadurch, daß diese Kassen ihren Inhabern grundsätzlich oder gesetzlich keinen Gewinn abwerfen sollen, unterscheiden sich dieselben von andern
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1% |
Meyers →
16. Band: Uralsk - Zz →
Hauptstück:
Seite 0169,
von Verwerfungenbis Verzehrungssteuern |
Öffnen |
169
Verwerfungen - Verzehrungssteuern.
das preußische Gesetz vom 14. Mai 1885, betreffend Überweisung von Beträgen, welche aus landwirtschaftlichen Zöllen eingehen, an die Kommunalverbände, ebenfalls als V. bezeichnet (nach dem Antragsteller v
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Meyers →
18. Band: Jahres-Supplement 1890[...] →
Hauptstück:
Seite 0381,
Gewerbegerichte (Reichsgesetz vom 29. Juli 1890) |
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letztern stattfinden, da die Möglichkeit nicht ausgeschlossen ist, daß trotzdem größere oder kleinere Kreise der Beteiligten auf beiden Seiten sich entschließen, unter den im Schiedsspruch angegebenen Bedingungen das Arbeitsverhältnis fortzusetzen
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Meyers →
19. Band: Jahres-Supplement 1891[...] →
Hauptstück:
Seite 0225,
Einkommensteuer (Reformen in Preußen seit 1873) |
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der Überweisung eines Teiles der Grund- und Gebäudesteuer an die Kommunalverbände verfügt werde, zum Erlaß von Monatsraten der Klassensteuer und der fünf untersten Stufen der klassifizierten E. verwandt werden sollten. Im folgenden Jahr wurde ein dauernder
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1% |
Brockhaus →
7. Band: Foscari - Gilboa →
Hauptstück:
Seite 0751,
von Gemeindevertretungbis Gemeindevorstand |
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kann durch Beschluß eines wei-
tern Kommunalverbandes (Kreis, Bezirk, Provinz)
dieser für die G. an die Stelle der demselben ange-
hörenden einzelnen Gemeinden gesetzt oder die Ver-
einigung mehrerer ihm angehörenden Gemeinden zu
gemeinsamer G
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Brockhaus →
9. Band: Heldburg - Juxta →
Hauptstück:
Seite 0439,
von Hundswutimpfungbis Hünengräber |
Öffnen |
- und Viehzölle, abzüglich eines Betrags von 15 Mill. M., den Kommunalverbänden für ihre eigenen Zwecke überwiesen wurde. Durch die neue preuß. Steuergesetzgebung 1893 wurde diese Überweisung wieder abgeschafft. Bei der Beratung der Militärvorlage
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1% |
Brockhaus →
10. Band: K - Lebensversicherung →
Hauptstück:
Seite 0530,
von Kommodore-Inselnbis Kommunalanleihen |
Öffnen |
; Kommunalverfaffung, soviel
wie Gemeindeverfassung; Kommunalverbände,
soviel wie Gemeindeverbände (s. d.).
Kommunalanleihen, die von Gemeinden und
sonstigen kommunalen Verbänden auf Grund des
öffentlichen Kredits bewirkten Schuldaufnahmen.
Da
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1% |
Brockhaus →
12. Band: Morea - Perücke →
Hauptstück:
Seite 0666,
Ortskrankenkassen |
Öffnen |
beschäftigten Personen; es können aber auch
mehrere Gemeinden zur Errichtung gemeinsamer O.
für ihre Bezirke (Bezirkskrankenkassen) sich
freiwillig vereinigen, oder durch Beschluß des sie
umfassenden weitern Kommunalverbandes (Kreis,
Provinz) oder auch
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0074,
Arbeitsnachweis |
Öffnen |
. durch öffentliche
Veranstaltungen oder zum mindesten durch Unter-
stützung .privater Einrichtungen aus öffentlichen
Mitteln in der letzten Zeit eine große Verbreitung
gefunden hat, womit außerdem das Ziel verfolgt
wird, den A. aus dem Kreise
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1% |
Brockhaus →
17. Band: Supplement →
Hauptstück:
Seite 0254,
von Centralgenossenschaftskassebis Centrum |
Öffnen |
- und Wirtschaftsgenossenschaften, fer-
ner an die zur Förderung des Personalkredits be-
stimmten landschaftlichen (rittersckaftlichcn) Dar-
lehnskassen und an die von den Provinzen (Landes-
kommunalverbänden) errichteten gleichnamigen In-
stitute
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